2011 - November

 

Kein Anfänger glaubt, daß er Wimbledon gewinnen kann, nur weil man ihm einen erstklassigen Tennisschläger gibt.
Kein Anfänger glaubt, daß er einen Grand Prix gewinnen kann, nur weil man ihn in einen erstklassigen Rennwagen setzt.
Kein Anfänger glaubt, daß er ein Konzert geben kann, nur weil man ihn an einen wundervollen Flügel setzt.
Aber (fast) jeder Anfänger glaubt, daß er großartige Fotos machen kann, wenn man ihm eine professionelle Ausrüstung geben würde.
(Fritz Pölking)

Fritz Pölking war nicht nur ein kluger Mann sondern auch einer der besten Naturfotografen.


2011 - September

Sehr häufig werden Fotografen gefragt, ob die veröffentlichten Bilder mit dem Computer bzw. mit Bildbearbeitungssoftware verändert wurden. Dies wird leider auch sehr oft in vorwurfsvoller Art formuliert.

Die Fragesteller vergessen jedoch, dass ein "verfremdender Akt" bereits mit der Auswahl des Kameraobjektivs beginnt. Weitwinkel-oder Teleobjektiv verzerren, die Blende bestimmt die Tiefenschärfe, Über- oder Unterbelichtung beeinflussen Farbwiedergabe und Helligkeit, auf Polarisatoren, Grauverlauf- und Graufilter sowie Tilt-Shift-Objektive möchte ich hier erst gar nicht weiter eingehen.


Für mich bedeutet "Photographie" nicht das Erstellen von Dokumenten, sondern immer noch "Lichtmalerei".
Die Realität ist das Ausgangsmaterial für einen kreativen Prozess, der mit dem Auslösen der Kamera weder begonnen noch geendet hat.

 

2011 - Juni

 

Flurbereinigung am Schneckenberg in Vogtsburg - Achkarren

Flurbereinigung:
Während der Umstrukturierung werden meist kleinere verstreute Flächen zu größeren und damit zu oft effektiver nutzbaren Flächen zusammengefasst. Zum Rahmen der Flurbereinigung gehört auch das Schaffen von Wegen, Straßen und Gewässern sowie ähnlicher öffentlicher (touristischer) Einrichtungen.

Die Folgen:
Vielfach werden qualitativ hochwertige alte Reben der Flurbereinigung geopfert und der Bestand meist unter der Prämisse des Ertrags, wahrscheinlichen Marktbedürfnissen und der rentableren maschinellen Bewirtschaftung verjüngt. Diese Flurbereinigung greift auch in die Geomorphologie der Weinberghänge ein. Das natürliche Bodenprofil über dem Löss wird damit unwiederbringlich zerstört. Dies hat zur Folge: Eine erhöhte Erosionsanfälligkeit, eine verminderte Bodenfruchtbarkeit und letztlich eine geringere Ertragsmesszahl. Für den effizienten Einsatz von sog. Vollerntern wird zwischenzeitlich vermehrt auf eine Drahtrahmenerziehung der Weinreben umgestellt, bei der verzinkte Metallpfosten gesetzt werden.

Durch die Flurbereinigung entsteht eine recht hässliche mit metallisch glänzenden Pfosten und Drähten bestückte Trassenlandschaft. Diese neue "Kulturlandschaft" erinnert dann sehr stark an eine unglückliche Kreuzung aus elektrischem Umspannwerk und gescheiterten Pyramidenbau.


Maßnahmen und Kosten der Flurbereinigung am Schneckenberg in Vogtsburg - Achkarren:

240.000 Euro Planier- und Baggerarbeiten
225.000 Euro Wegebau
125.000 Euro Verwaltung, Vermessung, Entschädigung
100.000 Euro Tröpfchenbewässerungsanlage
60.000 Euro Tourismus und Landschaftspflege
50.000 Euro Wasserbau

= 800.000 Euro


Zuschüsse:

70.000 Euro von der Gemeinde Vogtsburg (zur Senkung der Teilnehmerbeiträge)
560.000 Euro vom Bund, Land, EU


Kostenanteil für den Steuerzahler: 630.000 Euro (79%)

Kostenanteil für die beteiligten Winzer 170.000 Euro (21%)


Somit haben die Grundstückseigentümern ein "Geschenk" im Wert von 630.000,- Euro erhalten. Dadurch können nun die Zuwendungsempfänger bequemer und natürlich auch rentabler Weintrauben produzieren.
Der Wein, welcher zukünftig aus diesen Trauben fabriziert wird, kann dann jedoch auch nur mit weiteren Zuschüssen hergestellt und vermarktet werden.


Fazit:

Teure optische Umweltverschmutzung,
um ein marktschwaches Produkt bequemer produzieren zu können.

 

Links/Literaturhinweis:
Link zur Karte: http://www.landentwicklung-mlr.baden-wuerttemberg.de/afl/afl_gebietsueb/3317_guek.pdf
Link zum Beschluss: http://www.landentwicklung-mlr.baden-wuerttemberg.de/afl/afl_projekte/afl_projektdateien/3317_anord.pdf
Link zur Verfahrensbeschreibung: http://www.landentwicklung-mlr.baden-wuerttemberg.de/afl/afl_projekte/3317.htm#stand
Kaiserstühler Wochenbericht Ausgabe 14 v. 08.04.2011
Badische Zeitung - Breisach/Kaiserstuhl v. 08.04.2011

 

2011 - Februar

 

Ca. 25 Km nördlich vom Kaiserstuhl liegt das Naturschutzgebiet Taubergießen.

Eigentlich nichts Besonderes, einfach ein "vergessenes" Stück Auwald mit selteneren Pflanzen und einer recht üppigen Fauna. Dies wäre nicht weiter erwähnenswert, wenn da nicht die ansässigen Fischer, die Landwirte und natürlich auch der Naturschutz all ihre sicher nachvollziehbaren Rechte geltend machen wollten.

Die Landwirte möchten Ihre Wiesen nutzen, wie es ihnen am profitabelsten erscheint.
Die Fischer mit Ihren alten Rechten würden gerne mit ihren Fischerbooten Scharen von Touristen durch die "unberührte" Natur schippern (der Spreewald lässt auch schön grüßen).
Die Naturschützer hätten wohl am Liebsten einen dichten Stacheldrahtzaun um "ihr" Naturschutzgebiet gezogen - und nur die privilegierten Naturschützer dürften dieses so entstandene "Naturgefängnis" betreten.

Da wir Deutschen es nicht mehr gewohnt sind eigenverantwortlich zu handeln, sondern gerne jede Kleinigkeit von gesetze- und verordnungenproduzierenden Obrigkeit erledigen lassen, findet ein gehöriger Kleinkrieg zwischen den Interessenvertretern statt.

Die bundesweit organisierten Naturschützer haben natürlich auch außerordentlich tüchtige Lobbyisten. Daher wurden nachfolgende Verbote für das Schutzgebiet erwirkt.


(1) In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder Veränderung im Schutzgebiet oder seines Naturhaushalts oder zu einer Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschung führen oder führen können, insbesondere die in den Absätzen 2 bis 6 genannten Handlungen.

(2) Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten:

1. Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören;

2. Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören;

3. Tiere einzubringen, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut- , Wohn - oder Zufluchtstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören;

4.wildlebende Tiere an ihren Nist- , Brut- , Wohn - oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören;

5.Hunde frei laufen zu lassen.

 (3) Verboten ist es, bauliche Maßnahmen durchzuführen und vergleichbare Eingriffe vorzunehmen, wie

1.bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung zu errichten oder der Errichtung gleichgestellte Maßnahmen durchzuführen;

2. Straßen, Wege, Plätze oder sonstige Verkehrsanlagen anzulegen, Leitungen zu verlegen oder Anlagen dieser Art zu verändern;

3. fließende oder stehende Gewässer anzulegen, zu beseitigen oder zu verändern sowie Entwässerungs- oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die den Wasserhaushalt verändern;

4. Plakate, Bild - oder Schrifttafeln aufzustellen oder anzubringen, mit Ausnahme behördlich zugelassener Beschilderungen.

(4) Bei der Nutzung der Grundstücke ist es verboten:

1. die Bodengestalt zu verändern, insbesondere durch Aufschüttungen oder Abgrabungen;

2. Wiesen oder Brachland in Ackerland umzuwandeln, bislang nicht gedüngte Flächen zu düngen oder auf andere Weise Art, Umfang und Intensität der bisherigen Grundstücksnutzung entgegen dem Schutzzweck zu ändern;

3. neu aufzuforsten oder Christbaum - und Schmuckreisigkulturen sowie Vorratspflanzungen von Sträuchern und Bäumen anzulegen;

4. Pflanzenschutzmittel zu verwenden oder chemische Mittel zur Bekämpfung von Schadorganismen oder Pflanzenkrankheiten auszubringen.

(5) Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten:

1.das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten; dies gilt auch für die Böschungsbereiche der Hochwasserdämme;

2. das Gebiet außerhalb der Wege mit Fahrrädern zu befahren;

3. zu reiten oder mit bespannten Fahrzeugen zu fahren;

4. das Gebiet außerhalb öffentlicher Straßen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Krankenfahrstühle;

5. zu zelten, zu lagern, Wohnwagen oder Verkaufsstände aufzustellen oder Kraftfahrzeuge außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen;

6. Luftfahrzeuge, insbesondere Luftsportgeräte und Flugmodelle, zu starten oder zu landen sowie das Gebiet mit Flugmodellen zu überfliegen;

7. zu baden, zu tauchen oder sonstigen Wassersport auszuüben;

8. die Gewässer mit Ausnahme des Restrheins mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art zu befahren, auch nicht mit Surfbrettern oder Schwimmodellen. Zulässig bleibt jedoch das Fahren mit Booten ohne Motorantrieb flussabwärts in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr auf den in der Schutzgebietskarte im Maßstab 1:25000 blau dargestellten Wasserläufen, soweit es sich hierbei nicht um gewerbsmäßig organisierte und durchgeführte Fahrten handelt; zulässig ist auch das in diesem Zusammenhang notwendige Umtragen der Boote;

9. im Zusammenhang mit dem Bootsfahren andere als die in der Schutzgebietskarte im Maßstab 1:25000 gekennzeichneten Ein - und Ausstiegsstellen zu benutzen. Es ist abweichend von § 4 Abs. 5 Nr. 4 zulässig, diese Plätze auch außerhalb öffentlicher Straßen mit motorisierten Fahrzeugen anzufahren, um dort zu halten und Boote auf - oder abzuladen, wobei das Parken von Kraftfahrzeugen in diesen Bereichen nicht gestattet ist;

10. schwimmende Anlagen zu verankern, Stege oder Bootsanlegestellen zu errichten sowie Anlagen dieser Art zu erweitern;

11. Volkswanderungen oder andere Veranstaltungen mit mehr als 40 Personen durchzuführen.

(6) Weiter ist es verboten:

1. Abfälle oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern;

2. außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer anzumachen oder zu unterhalten;

3. ohne zwingenden Grund Lärm, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen zu verursachen.



Selbstverständlich dürfen die staatlich privilegierten und anerkannten Naturschützer ein solches Gebiet sowie die Einhaltung der Verbote kontrollieren und dabei auch polizeiähnliches Verhalten an den Tag legen (Gummiknüppel habe ich allerdings noch keine gesehen).

Während einer Wanderung innerhalb vom Naturschutzgebiet Taubergießen überraschte mich ein recht großer Traktor, welcher zwei Anhängern zog. Die Anhänger waren hoch mit Stammholz beladen. Die dazugehörigen Holzfäller folgten dem Traktor in zwei Privat-Pkws - und dies im Naturschutzgebiet Taubergießen - wie ist das nur möglich - es gibt doch reichlich Vorschriften die ein solches Tun strengstens untersagen!?

Möglich macht dies eine zusätzliche Regelung:

Schutz - und Pflegemaßnahmen werden durch die höhere Naturschutzbehörde oder die von ihr beauftragte Stelle in einem Pflegeplan oder durch Einzelanordnung festgelegt. § 4 dieser Verordnung ist insoweit nicht anzuwenden.

Die privilegierten Naturschützer dürfen somit schalten und walten, ganz nach belieben. Nur der Bürger - welcher diesen (Ver-) Ordnungswahnsinn auch noch finanzieren darf - der soll möglichst draußen bleiben.

Übrigens:

Im Kaiserstuhl zwischen Niederrotweil und Achkarren gibt es schon ein (geologisches) Naturschutzgebiet, welches überhaupt nicht mehr betreten werden darf. Also der Bürger ausgesperrt und die Natur eingesperrt wird. Dieses Naturgefängnis wird kontrolliert und bewacht - na von wem denn wohl?

 

 

2010 - August

 

Es war einer dieser wunderschönen Augusttage, während derer alles geschehen konnte, nur etwas Negative hatte darin sicher keinen Platz.
Am zeitigen Vormittag sollte eine kleine Wanderung vom Bahlinger Eck auf den Katharinenberg und zur Katharinenkapelle führen. Die angenehmen Temperaturen und das schöne Licht animierten eher zu einem "Dahinschlendern" als zu einer strammen Wanderung. Natürlich wurden auch einige der schönen Aussichten mit der Nikon festgehalten.

Vor der Kapelle angekommen, konnte man nur erahnen, welch ein angenehmer und wohl auch spiritueller Platz an dieser Stelle einmal gewesen sein musste.

Irgendwer und vor nicht allzu langer Zeit muss hier wohl beschlossen haben eine Art Kirmes oder Freiluftzirkus anzusiedeln. In einer Ecke wurde auch eine nicht mehr zugängliche Toilettenanlage eingebaut. Da diese verschlossen war, haben jede menge Besucher ihre Notdurft in unmittelbarer Nähe zu der Kapelle erledigt. Über dem gesamten Platz "waberte" an diesem warmen Augusttag eine süßliche Wolke aus Urin- und Extrementengestank.


Direkt links von der Eingangsfront der Katharinenkapelle war eine Art von Wurst- und/oder Pommesbude aufgebaut. Für den Hüttenbau kamen verschiedenste Materialien wie Schalbretter, Trockenbauplatten und auch Styroporplatten zum Einsatz. Dieses extrem hässliche Gebäude war wohl fest verschlossen und auch mit Ketten und Vorhängeschlössern gesichert. Rund um diese Hütte war Unrat sowie auch einige Gerätschaften verstreut. Solch eine Hütte wird eher im Armenviertel von Kalkutta oder in einem südafrikanischen Township vermutet, aber sicher nicht im deutschen "Musterländle", mitten im Wald bei einer katholischen Kapelle.

Die gute Laune war dahin und der Rückweg vom doch recht nachhaltigen Entsetzen überschattet.

 

2010 - Juli

 

Immer nur Reben
überall diese Reben
könnte es denn nicht auch etwas anderes als Reben geben?

Gedanken zu Monokulturen

Monokultur (von griech.: monos „allein, nur“ und lat.: cultura „Landwirtschaft“) ist eine Form der Bodenbewirtschaftung. Dabei wird auf einer land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fläche nur eine bestimmte Art von Nutzpflanzen meist mehrfach oder sogar fortwährend aufeinanderfolgend angebaut.

Die bekannten Nachteile von Monokulturen:

  • langfristig zerstören Monokulturen die natürliche Biozönose des Edaphons und somit das gesamte Ökosystem auf und unter dem Kulturboden,
  • durch Ausbleiben an Fruchtwechsel wird der Boden einseitig belastet und erschöpft sich mehr und mehr zu einem A-Horizont/Rohboden,
  • die monokulturelle Ausnutzung der Erde führt zu Mineralienmangel (Bodenverarmung) . Dadurch wird künstlicher Dünger notwendig, der zu weiterer Bodenverarmung durch Gefahr von Aussterben des Bodenlebens führen kann,
  • die Zusammenlegung einzelner, kleinerer Anbauflächen zu großen, zusammenhängenden Monokulturen zerstört z.T. Biotope und Lebensräume der natürlichen Fressfeinde von Schädlingen.
  • Monokulturen begünstigen die Ausbreitung spezialisierter Schädlinge (Insekten, Feldmaus, Borkenkäfer) und Krankheitserreger (Sporen, Streptokokken, Pilze), dies kann ohne Bekämpfung (z.B. Insektizide, Fungizide) zu Missernten führen.
  • Fungizide wirken sich nachteilig auf Bodenpilze aus; dadurch wird die Symbiose von Pilzen und Pflanzen im Feinwurzelsystem (Mykorrhiza u.Anbaupflanze) gestört,
  • der höhere Pflanzenschutzmittelverbrauch führt zu Risiken wie Resistenz- und Rückstandsbildung (Antibiotikum-Resistenz),
  • Monokulturpflanzen bilden Toxine in ihrer Fermentzone,
  • Monokulturen weisen einen völligen/erheblichen Mangel an Azotobacter im Boden auf,
  • Pflanzen werden/sind erheblich Krankheitsanfälliger.

Die wohl typischen Schädlinge im Weinbau sind:

Tierische Schädlinge

  • Traubenwickler (Eupoecilia ambiguella, Lobesia botrana)
  • Spinnmilben (Tetranynchus urticae)
  • Gallmilben
  • Springwurmwickler (Sparganothis pilleriana)
  • Rhombenspanner ((Peribatodes rhomboidaria)
  • Grüne Rebzikade (Empoasca vitis)
  • Nematoden (Fadenwürmer)

Pilzkrankheiten

  • Peronospora (Falscher Mehltau)
  • Echter Mehltau, Äscherich (Oidium)
  • Grauschimmel, Sauerfäule, Edelfäule (Botrytis)
  • Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)


Die bekannten Vorteile von Monokulturen:

  • wenige spezielle, sehr effektive Maschinen mit hoher Kapazität statt eines relativ teuren Maschinenparks mit vielen, auf die unterschiedlichen Anbaufrüchte abzustimmenden kleineren Maschinen,
  • effektiverer Maschineneinsatz durch geringere Rüstzeiten,
  • günstigere Einkaufspreise für Dünger, Pflanzenschutzmittel etc. (Mengenrabatt)
  • große einheitliche (standardisierte) Partien - bessere Vermarktung, evtl. bessere Verkaufspreise,
  • geringerer Verwaltungsaufwand.


Wie schön wäre es doch, wenn im Kaiserstuhl mehr solitäre Bäume wären.

Eventuell sogar einige schöne Obst-Hochstämme. In den Ausläufern des Kaiserstuhls gibt es ja noch richtige Hochstämme z. B. mit prächtigen Kirschen. Die wuchernden Neubaugebiete, sowie der Import von Obst aus den EU-Nachbarländern werden nur noch wenige Idealisten dazu veranlassen, diese prächtigen Bäume zu erhalten. Wer wird wohl zukünftig auf die gefährlichen hohen Leitern steigen, um die aromatischen Kaiserstuhl-Kirschen zu pflücken?

Sicher nicht die Touristen, welche zurecht bequem und unkompliziert die Landschaft konsumieren möchten.
Auch nicht die Restaurant- und Hotelbesitzer, die von den Schönheiten der Region profitieren.
Auch nicht die Schnapsbrenner, welche bald ihre Steuer-Privilegien verlieren werden.
Ebenso werden sich die organisierten Naturschützer nicht darum kümmern, denn die lassen lieber einen mit EU-Mitteln finanzierten Prospekt drucken, welcher dann mit reichlich Gedös der Presse und uninteressierten Provinzbeamten präsentiert wird.

Wie schön wäre es doch, wenn im Kaiserstuhl mehr solitäre Bäume wären,
welche dem Blick, der allzu oft gelangweilt durch das monotone Rebengrün streicht,
einen An-Haltepunkt geben könnte.

 

2010 - Juni

 

Der Kaiserstuhl ist nicht nur optisch vom Weinbau geprägt, sondern auch akustisch.
Wer die Stille oder gar Beschaulichkeit in den kleinen Orten sucht, kann herb enttäuscht werden. Vom Frühjahr bis zum frühen Herbst erhalten die Weinreben eine feine Dusche von allerlei Flüssigkeiten. Auch der "Grünstreifen" zwischen den Reben bedarf der mehr oder weniger sorgfältigen Pflege. So wird bei trockenem Wetter und hauptsächlich am Ende der Woche mit allerlei Gerätschaften in die Weinberge gefahren. Hierzu werden meist lärmstrotzende kleine Traktoren verwendet, welche natürlich auch ausschließlich am Tempolimit bewegt werden. An den Ortsausgangsstraßen fahren dann im Minutentakt diese brüllenden Schmalspurtraktoren der Marke Fendt, Eicher, Holder usw. Das Lärmkonzert beginnt meist schon in den frühen Morgenstunden und endet oft erst spät am Abend.

Also Besucher, wähle dein Lager mit großer Sorgfalt.

 

2010 - Mai

 

Der Kaiserstuhl ist ein kleines, inselartiges Gebirge und liegt in der Oberrheinebene zwischen dem Schwarzwald und den Vogesen. Schon in der Jungsteinzeit siedelten sich die Menschen am Kaiserstuhl an. Kelten, Alemannen und Römer lebten hier und profitierten vom milden Klima und fruchtbarem Boden. Der Kaiserstuhl war und ist nicht nur landwirtschaftlich wertvoll, sondern besaß durch die außergewöhnlich geografische Lage auch immer eine besondere strategische Bedeutung. So lag der Kaiserstuhl in der Römerzeit am Kreuzungspunkt zwischen den beiden Fernstraßen Basel/Mainz und Colmar/Donautal und war somit von hohem militärischem Wert.
Nicht nur die Römer sondern auch spätere Herrscher stritten sich daher um die Vormachtstellung in dieser Region. Die Zähringer, die Stauffer, unzählige Grafen, Markgrafen, Pfalzgrafen, Lehensherren, Klöster und Bistümer, die Schweden und Franzosen (im Dreißigjährigen Krieg), die Vorderösterreicher sowie der Kurfürst von Baden waren die Herrscher über einen Teil oder den ganzen Kaiserstuhl. Nach den drei badischen Revolutionen, dem Deutsch-Französischen Krieg und den zwei Weltkriegen gehört nun der Kaiserstuhl zu Deutschlands "Musterländle", dem Bundesland Baden-Württemberg. Unbeeindruckt von all dem menschlichen Gezänk, Streit und Krieg war und ist die Natur.
So lies sie es auch geduldig zu, dass fast 20 Jahre lang (1960-1980) mit schweren Baggern und Raupen die Kaiserstühler Landschaft umgestaltet wurde. Eine umfassende Flurbereinigung verwandelte damals kleine naturnah bewirtschaftete Terrassen in größere, kostengünstiger zu bearbeitende Flächen. Das Bild des Kaiserstuhls hat sich in dieser Zeit komplett verändert. Die Befürworter sind sich jedoch einig: Die Flurbereinigung am Kaiserstuhl war eine wichtige Voraussetzung dafür, dass diese Gegend heute überhaupt noch als Kulturlandschaft bewirtschaftet werden kann. Der geologische Unterbau des Kaiserstuhls besteht vorwiegend aus vulkanischem Gestein, welches zu ca. 85% von einer bis zu 30mtr starken Lößdecke überzogen ist.
Löß ist ein gelblicher, mergelicher Sand, welcher größtenteils aus Quarzmehl mit Kalkspat, Silicaten und Ton besteht. Dieser besonders wertvolle und fruchtbare Lösboden wurde in der Eiszeit vom Wind an den Kaiserstuhl geweht. Die besonderen Eigenschaften des Lösbodens sind neben guter Belüftung auch die hohe Wasserspeicherfähigkeit. Ideale Voraussetzungen für den Anbau Weinreben und auch von von allerbestem Obst. Weiterhin verfügt der Kaiserstuhl nicht nur über den wertvollen Lösboden sondern auch über hervorragende klimatische Bedingungen. So wird der Kaiserstuhl auch als Deutschlands sonnenreichstes Gebiet benannt. Die durchschnittlichen Klimadaten sind entsprechend beeindruckend: 1720 Sonnenstunden (Gesamtdeutschland ca. 1600), Jahresmitteltemperatur von 9,9 ° C (Gesamtdeutschland ca. 8,4 ° C) und nur ca. 65 Frosttage (Gesamtdeutschland ca. 104). Die Winter sind dementsprechend mild und schneearm.

 

 

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weitere Literaturhinweise siehe Impressum